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EFEN Einfach.Mehr.Möglichkeiten.
Aktuelles

Umsetzung E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025 Kreditoren – Information

Sehr geehrter Geschäftspartner,

in Hinblick auf die Einführung der gesetzlichen E-Rechnungspflicht, bitten wir Sie ab 01.01.2025 Ihre Rechnung ausschließlich an buchhaltung@efen.com zu senden.

Wir akzeptieren vorzugsweise ZUGFeRD oder XRechnung.
Alternativ ist vorerst auch ein Erhalt Ihrer Rechnungen im PDF-Format ohne hinterlegte xml-Datei möglich.

Die E-Mail Adresse dient nur dem Empfang von Rechnungen.
Geben Sie im Betreff Ihrer E-Mail bitte die Rechnungsnummer mit an.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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